Möchten Sie eine Russin nach Deutschland einladen?
Dann müssen Sie zuerst eine Einladung (Verpflichtungserklärung) für die russische Frau besorgen, da die russischen Staatsbürger ein Schengenvisum für die Einreise brauchen.
Einladungen (für Besucher aus dem Ausland) / Verpflichtungserklärungen
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch bis zu 90 Tagen einladen und die Gäste kommen aus einem visumspflichtigen Land?
Dann benötigen Ihre Gäste im Allgemeinen eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich zur Übernahme aller anfallenden Kosten bereit erklären. Diese Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung des Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Sie können diese Verpflichtungserklärung bis zu sechs Monaten vor der beabsichtigten Einreise Ihres Gastes bei uns abgeben. Die Verpflichtungserklärung kann in Bürgerämtern bzw. Ausländerbehörden persönlich abgegeben werden und wird direkt von dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin ausgestellt.
Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt, sowie die weiteren Unterlagen (siehe unten) in das Bürgeramt Ihrer Wahl mit.
Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Vor Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit durch das Bürgeramt überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen den Unterhaltsverpflichtungen, unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO, gegenübergestellt. Verfügen Sie über ausreichend pfändbares Einkommen, kann die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Steht nicht ausreichend pfändbares Einkommen zur Verfügung, besteht die Möglichkeit einer formlosen Einladung/Verpflichtungserklärung.
Umfang und Dauer der Verpflichtungen
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung gehen Sie weitreichende finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Ausländerbehörde bzw. der Auslandsvertretung ein. Diese umfassen insbesondere:
- die gesamten Kosten für den Lebensunterhalt,
- die vollständigen Krankheitskosten im Falle einer Erkrankung (wir
empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung für den
Zeitraum des Aufenthaltes),
- die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der
Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 AufenthG.
Die Verpflichtungen erstrecken sich, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels, auf den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €
Portokosten für das Verschicken der Verpflichtungserklärung nach Russland
Benötigte Unterlagen
- Original-Einkommensnachweise über das Nettoeinkommen der letzten drei Monate (Kontoauszüge reichen nicht aus).
Rentner: Rentenbescheid
Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater oder Steuerbescheid des Finanzamtes (nicht älter als zwei Jahre)
- Gültiges Ausweisdokument: (bei ausländischen Bürger/innen ist zusätzlich die Vorlage des Aufenthaltstitels notwendig)
- Die persönlichen Daten des Gastes (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift im Heimatland, Nummer des Reisepasses)
- Angaben zum Einladungszeitraum (Datum der geplanten Einreise, Dauer des Aufenthaltes)
Diese Verpflichtungserklärung müssen Sie in Original an Ihre russische Frau zusenden, damit sie den Termin im deutschen Konsulat vereinbaren kann.
Von der Dame werden folgende Unterlagen gefordert
– Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber
– Einladung/ Verpflichtungserklärung der einladenden Person
– Farbfotos
– Gebühren (35,00 Euro)
– Krankenversicherung für Ausland
– Finanzierungsnachweis (von der Dame)
– Nachweis der Rückkehrbereitschaft
– Reisepass (soll nach dem Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein, mindestens zwei leere Seiten haben und innerhalb der letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein)
– Unterkunftsbestätigung (Hotelbuchung bzw. Bestätigung von einer privaten Person)
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie uns an (06221) 186 88 00
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